Rechtsanwältin Grit Andersch

Arbeitsrecht bei 1-Euro-Job

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1-Euro-Job - Klage beim Arbeitsgericht oder beim Sozialgericht

Das Arbeitsgericht Berlin hat sich in seinem Beschluss vom 2. Dezember 2005 ( Aktenzeichen: 8 Ta 1987/05) zu der Frage geäußert, ob bei einer Klage aus einem 1-Euro-Job nun das Arbeitsgericht oder das Sozialgericht zuständig sei.

Der Richter befand, dass für Klagen aus Beschäftigungsverhältnissen nach § 19 Bundessozialhilfegesetz (sog. 1-Euro-Job) nicht der Rechstweg vor das Arbeitsgericht gegeben sei, da hier kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 2 ArbGG vorliegen würde. Er verwies die Klage an das zuständige Sozialgericht.

Der Beschluss ist rechtskräftig geworden. Diese Rechtsprechung ist durch Beschluß des Bundesarbeitsgerichtes vom 8.11.2006, 5 AZB 36/06 - bestätigt worden.

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