Rechtsanwältin Grit Andersch

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Außergerichtliche Mahnung durch den Rechtsanwalt - Rechtsanwaltsgebühren

Für die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist es entscheidend, welcher offene Betrag geltend gemacht werden soll. Ausschlaggebend ist hier der Streitwert, der sich in den meisten Fällen aus der die Hauptforderung ergibt. Nicht berücksichtigt werden die Mahnkosten, die Verzugszinsen oder bereits angefallene Inkassokosten, es sei denn diese Kosten werden ohne die Hauptforderung geltend gemacht.

Zur Berechnung der üblichen außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten unseres Büros geben Sie bitte Ihren Streitwert ein:

 €

Ich bin
nicht vorsteuerabzugsberechtigt (privat)
vorsteuerabzugsberechtigt (gewerblich)


Kosten unter Berücksichtigung der üblichen Gebühr nach dem RVG  Euro
Kosten nach dem RVG bei einem Vergleich  Euro

Im Falle der dauerhaften Beauftragung besteht die Möglichkeit, geringere Kosten zu vereinbaren. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

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