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Außergerichtliche Mahnung durch den Rechtsanwalt - RechtsanwaltsgebührenFür die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist es entscheidend, welcher offene Betrag geltend gemacht werden soll. Ausschlaggebend ist hier der Streitwert, der sich in den meisten Fällen aus der die Hauptforderung ergibt. Nicht berücksichtigt werden die Mahnkosten, die Verzugszinsen oder bereits angefallene Inkassokosten, es sei denn diese Kosten werden ohne die Hauptforderung geltend gemacht.
Zur Berechnung der üblichen außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten unseres Büros geben Sie bitte Ihren Streitwert ein:
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