Rechtsanwältin Grit Andersch

Rechtsanwalt Inkasso Berlin

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Muss ich erst nach der dritten Mahnung zahlen?

Häufig hört man den Satz: "Ich zahle grundsätzlich erst nach der dritten Mahnung". Doch diese Einstellung kann teuer werden.

Grundsätzlich hat ein Schuldner, der in Verzug ist, die Kosten zu ersetzen, die dem Gläubiger durch die Verspätung entstehen. Bei den ersten Mahnungen umfassen diese Kosten meist nur geringe Mahngebühren. Hinzu kommen allerdings noch Verzugszinsen, die derzeit 6,37 % betragen.

Zu den Verzugskosten gehören jedoch auch die Kosten von Inkassoinstitut oder Rechtsanwalt, die mitunter recht erheblich sein können.

Doch warum soll man nicht bis zur dritten Mahnung warten? Die meisten Unternehmen schicken tatsächlich drei Mahnungen, bevor sie die Forderungssache an einen Rechtsanwalt oder ein Inkassoinstitut abgeben. Doch zur Vornahme von 3 Mahnungen gibt es keine Pflicht.

Der Gläubiger kann - wenn der Verzug des Schuldners nach § 286 BGB tatsächlich eingetreten ist - sogar ohne eine einzige Mahnung die Forderung an einen Rechtsanwalt übergeben oder - was noch wesentlich teurer kommt- sofort Klage auf Zahlung des offenen Betrages erheben. Auch in diesem Fall ist der Schuldner in der Regel verpflichtet, die Verzögerungskosten (Kosten des Rechtsanwaltes/ Inkassoinstitutes) zu tragen.

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