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Muss man vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder Klageerhebung mahnen?Häufig taucht die Frage auf, ob ein Gläubiger, bevor er einen Rechtsanwalt oder Inkassoinstitut einschaltet, schon einmal eine Mahnung versandt haben muss. Die gleiche Frage stellt sich auch, wenn der Gläubiger gerichtlich vorgeht, ohne vorher eine Mahnung ausgesprochen zu haben.Die Antwort ist verblüffend kurz: Ein Mahnung vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder vor Klageerhebung ist nicht zwingend notwendig. Sie macht jedoch Sinn. Vor der Einschaltung eines Rechtsanwaltes kann eine Mahnung
mehrere Zwecke erfüllen. Der wichtigste Zweck ist wohl der, dass der Schuldner in Verzug
gesetzt wird, mit der Folge, dass er Verzugszinsen zu entrichten hat und auch die anfallenden
Rechtsanwaltskosten zu erstatten hat. Der Verzug kann jedoch auch auf andere Weise eintreten.
So kann die endgültige Weigerung des Schuldners, eine vertraglich vereinbarte Leistungsfrist oder
auch nur das Verstreichen lassen einer gewissen Frist nach Rechnungserhalt den Verzug auslösen.
Hier hat der Schuldner die Anwaltskosten und Verzugszinsen auch ohne vorhergehende Mahnung
zu tragen. Auch darf ein Gläubiger, der eine Forderung hat diese ohne eine
einzige Mahnung gerichtlich (also durch Klage oder Mahnbescheid) gegen den Schuldner
geltend machen. Einzige Voraussetzung ist hier, dass die Forderung zu recht besteht und fällig ist.
Allerdings kann das Gericht entscheiden, dass bei einem sofortigen Anerkenntnis die Kosten des Rechtsstreits, also die Kosten des Klägeranwalts, des Beklagtenanwalts und die Gerichtskosten durch den Gläubiger zu tragen sind, weil die Klageerhebung nicht geboten war. Schon eine einmalige rechtlich korrekt formulierte Mahnung beseitigt dieses Kostenrisiko des Gläubigers, weil die Nichtzahlung auf eine Mahnung eine Klage geboten machen kann. weitere Schwerpunkte | Startseite Rechtsanwalt Berlin Lichtenberg |