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Widerrufsfrist bei Ebay 2 oder 4 WochenHäufig hört man, dass für den Widerruf von Kaufverträgen, eine Widerrufsfrist von 2 Wochen gilt. Diese Auffassung ist - wie sie sich denken können- nicht allgemeingültig.Zunächst ist überhaupt nicht jeder Vertrag widerrufbar. Ob Sie einen widerrufbaren Vertrag haben, entscheidet sich nach der Art des Vertrages und nach dem Weg seines Zustandekommens. (mehr zum Widerrufsrecht) Regelmäßig widerrufbar sind aber Kaufverträge, die ein Verbraucher als Käufer mit einem Unternehmer im Internet abgeschlossen hat. Ob nun auf eigenen Internet-Shops oder bei Ebay: Der Verbraucher kann den Vertrag widerrufen.
Doch welche Frist soll hier nun gelten? 2 Wochen oder - wie mal neuerdings häufig hört 4 Wochen?
Erhält der Käufer diese Belehrung erst nachdem er seine Bestellung abgegeben hat, stehen ihm dann die 4-Wochen-Frist zum Widerruf zur Verfügung. Insbesondere bei EBAY-Käufen haben diverse Oberlandesgerichte sich bereits für die 4-Wochenfrist-entschieden, und das obwohl der Verkäufer bereits in seinem Angebot auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat. Das klingt erst einmal nicht logisch, bis man sich mit dem Zugang einer Widerrufsbelehrung in Textform genauer befasst. Nach § 126 b BGB liegt Textform vor, wenn die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise abgegeben wird. Die Aufrufbarkeit auf einer - womöglich sogar nur begrenzte Zeit zugänglichen Webseite reicht hier nach Auffassung des Oberlandesgerichtes Hamburg und das Kammergerichtes Berlin nicht aus. Beide Gerichte fordern, dass die Widerrufsbelehrung in speicherbarer Form abgegeben werden muss, damit der Empfänger die Erklärung für sich abrufbar halten können. Eine bloße Anzeige auf dem Bildschirm soll dabei nicht ausreichen. Dieses Speicherbarkeitserfordernis wird dann bejaht, wenn der Kunde vor Vertragsabschluss z.B. eine E-mail erhält, die die Widerrufsbelehrung beinhaltet. Bei EBAY erhält der Kunde diese E-Mail erst, wenn er das Angebot längst abgegeben hat. Deshalb soll hier die 4-Wochen-Frist gelten. Diese Rechtsprechung wird aber noch nicht von allen Gerichten geteilt. Die Landgerichte in Flensburg und Paderborn lassen auch bei Ebay-Fällen noch immer 2-Wochen ausreichen. Dennoch sollte der aufmerksame EBAY-Unternehmer und Internet-Shop-Anbieter sich rechtzeitig auf diese Rechtsprechung einstellen. Fazit: Für die Bestimmung der 2 oder 4-Wochen-Frist ist also der Zeitpunkt erheblich, in welchem der Käufer die Belehrung in speicherbarer Textform (E-Mail, SMS, Textvordruck) vorliegen hat. 2 Wochen beträgt die Frist, wenn die Belehrung vor Vertragsabschluss in speicherbarer Form zugegangen ist; vier Wochen, wenn dies erst danach erfolgte. weitere Schwerpunkte | Startseite Rechtsanwalt Berlin Lichtenberg |