Rechtsanwältin Grit Andersch

Rechtsanwalt Mietrecht Berlin

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Was, wenn die angegebene Quadratmeterzahl nicht stimmt?

Sie haben eine neue Wohnung gemietet. Es stellt sich heraus, dass die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche nicht stimmt und Sie fragen sich welche Rechte Sie haben? Wenn im Mietvertrag kein Quadratmeterpreis für die Wohnfläche angegeben ist, sondern nur der gesamte Mietzins, dann kann auch nachträglich keine Korrektur der Grundmiete gefordert werden.
Allerdings gibt es nach neuester Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (vom 28. 12. 2001 17 U 176/00) die Möglichkeit die Miete entsprechend der zu wenig vorhandenen Mietfläche zu mindern, wenn die tatsächliche Fläche mehr als 10 % kleiner ist, als die angegebene Fläche. Auch haben Sie einen Anspruch darauf, dass die Betriebskosten nach der tatsächlichen Fläche Ihrer Wohnung berechnet werden. mehr zum Mietrecht | Anfang Rechtsanwalt MietrechtRechtsanwalt LichtenbergRechtsanwalt Berlin
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