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Rechtsanwalt AGB für Reiseveranstalter

Einbeziehung von Allgemeinen Reisebedingungen auf der Reisebestätigung

Immer wieder stellt sich die Frage, wann und wie die Reisebedingungen oder AGB dem Kunden zur Verfügung gestellt werden müssen. Das Landgericht Düsseldorf (LG Düsseldorf, Urt. v. 1.9.2006 – 22 S 579/05) hat zur Frage der Einbeziehung von AGB entschieden, dass diese auch dann wirksam einbezogen sind, wenn sie sich erst auf der Reisebestätigung befinden.

Die Reisebestätigung, auf deren Rückseite die Allgemeinen Reisbedingungen abgedruckt sind, stellt dann ein neues Angebot des Reiseveranstalters dar, das der Reisende durch vorbehaltlose Zahlung des Reisepreises und Antritt der Reise annehmen kann. In diesem Fall sind die Allgemeinen Reisebedingungen einbezogen.

Widerspricht der Reisende allerdings bei der Zahlung den AGB gilt diese Entscheidung nicht.

Besser ist es also in jedem Fall, dem Kunden die Reisebedingungen oder AGB bereits vor der Buchung zur Verfügung zu stellen. Dies kann im Reisekatalog oder auf der Webseite erfolgen. In jedem Fall sollte bei der Buchung - also auf dem Buchungsformular oder dem Web-Formular immer ein Hinweis auf die AGB nebst Verweis auf die AGB enthalten sein.

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