Rechtsanwältin Grit Andersch

Rechtsanwalt Hotel Pension

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2. Stornierung und Rücktritt im Hotel

Gast und Gastwirt sind an einen einmal geschlossenen Vertrag gebunden. Sie können im Einvernehmen die Reservierung stornieren. Eine kostenlose Stornierungspflicht für den Gastwirt gibt es nicht. Nach § 537 BGB wird der Gast von der Zahlung des Zimmerpreises nicht dadurch befreit, dass er persönlich verhindert ist.

Eine Zahlungspflicht besteht auch bei Kranhkheit, Unfall u.ä. unabhängig davon, ob der Gast die Umstände beeinflussen kann.

Der Gastwirt muss sich allerdings die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die durch die Nichtinanspruchnahme des Zimmers wegfallen (verminderte Betriebskosten, Kosten für Verpflegung und Service. Folgende Sätze gelten hier als branchenüblich:

  • Einsparung bei Übernachtung: 20 %
  • Einsparung bei Halbpension: 30 %
  • Einsparung bei Vollpension: 40 %
Selbstverständlich kann durch Hotelier und Gast zum Beispiel im Rahmen von AGB ein Rücktrittsrecht vereinbart werden.

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