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3. Mängel bei Hotel und PensionDer Gast in Hotel oder Pension hat die Rechte aus dem Mietrecht soweit tatsächlich Mängel im Mietobjekt vorliegen. Die wesentlichsten drei Rechte sind die Preisminderung, der Schadensersatz oder die Kündigung des Vertrages wegen Mangels. Sind dem Gast die Mängel bei Vertragsabschluss bekannt, so gelten Sie als Vertragsbestandteil und berechtigen nicht zur Geltendmachung dieser Rechte.a) PreisminderungTritt ein Mangel an der Mietsache auf oder liegen zugesicherte Eigenschaften nicht vor, so kann der Mieter vom Vermieter die Minderung des Mietzinses verlangen. Mängel können zum Beispiel der Ungezieferbefall, Lärm oder fehlende Reinigung in einem Hotelzimmer sein. Zugesicherte Eigenschaften sind z.B. das Vorhandensein von Klimaanlagen, Kabelfernsehen, Swimmingpool u.s.w.Im Falle eines Mangels muss der Vermieter schnellstmöglich informiert werden. Dabei empfiehlt es sich Zeugen oder andere Beweismittel (Fotos, von anderen Gästen oder Angestellten unterzeichnete Mängelprotokolle u.s.w.) zu sichern. Die Höhe der Mietminderung berechnet sind nach zwei Faktoren: Die Dauer der Beeinträchtigung (für einen Fehler der nur einen Tag lang auftauchte, kann auch nur die Miete für diesen Tag gemindert werden und der Umfang der Beeinträchtigung. Faustregel: Die Mietminderung ist so hoch, wie die Benutzung der Sache beeinträchtigt wurde. So kann z.B. bei einem verschmutzten Zimmer je nach Verschmutzungsgrad 5 - 50 % angemessen sein. b) SchadensersatzSchadensersatzansprüche (Ansprüche, die über eine Mietminderung hinausgehen - z.B. Kosten für Ungezieferbekämpfung im eigenen Haushalt nach Aufenthalt in einem befallenen Hotelzimmer) entstehen nur in drei Fällen:
Nicht erfasst vom Schadensersatzanspruch sind Schmerzensgeld oder Ansprüche auf Erstattung entgangener Urlaubsfreuden. Letzteres gibt es nur im Pauschalreisevertrag. c) KündigungDie Kündigung kann nur eine einem erheblichen Mangel erfolgen, also bei einem Mangel, der so gewichtig ist, dass die Mietsache nicht oder nur in geringem Umfang nutzbar ist. Auch macht die Kündigung nur dann Sinn, wenn sie noch vor Ablauf des Mietverhältnisses erfolgt, da Sie nur für die Zukunft von der Fortzahlung des Mietzinses befreit.mehr Beherbergungsrecht | Startseite Rechtsanwalt Reiserecht Rechtsanwalt Berlin Rechtsanwalt Lichtenberg |