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Gewinnzusagen - manchmal wirklich ein HauptgewinnFast jeder hat dies schon einmal erlebt oder davon gehört. Im Briefkasten befindet sich eine Benachrichtigung über einen Hauptgewinn. Selbstverständlich wird der Gewinn nur dann ausgezahlt, wenn der Betreffende auch eine Bestellung aufgibt.Skeptische Verbraucher lassen diese Benachrichtigungen direkt in den Müll wandern. Selbstverständlich ist es wettbewerbswidrig, wenn ein Unternehmen damit wirbt, einen Gewinn nur dann auszuzahlen, wenn auch eine Bestellung erfolgt. Der Verbraucher hat daraus aber noch kein Recht auf den Gewinn. Es finden sich immer einige Ahnungslose, die den Bestellschein ausfüllen und dann vergeblich auf ihren Gewinn warten. Grundsätzlich gab es im Gesetz keine Verpflichtung, Gewinne auszuzahlen. Spielschulden waren Ehrenschulden. Da dies von unseriösen Anbietern ausgenutzt wurde, wurde im Jahr 2000 der § 661 a BGB in das BGB eingefügt. Dieser gibt dem Verbraucher einen Anspruch auf Auszahlung des Gewinns, der auch gerichtlich einklagbar ist. Der Anspruch auf Auszahlung eines Gewinns setzt voraus, dass es die Gewinnzusage von einem Unternehmer kommt. Gewinnzusagen von Privatpersonen und sämtliche privaten Spiele und Wetten, wie Tombolas auf Familienfesten u.s.w. geben keinen klagbaren Anspruch. Auch muss der Empfänger ein Verbraucher sein b.z.w. die Gewinnzusagen in seiner Eigenschaft als Verbraucher erhalten haben. So kann der Unternehmer, der eine solche Gewinnzusage an seine Firmenadresse gesandt bekommt, keinen Anspruch einklagen. Bekommt er die Gewinnzusage jedoch in seinen heimatlichen Briefkasten, so besteht der Anspruch. Die Gewinnzusage muss auch so ausgestaltet sein, dass beim Empfänger der Eindruck entsteht, dass er bestimmt gewonnen hat. Formulierungen wie "Sie haben die Chance .... zu gewinnen", oder "Sie können .... gewinnen" reichen hier nicht aus. Das eigentliche Problem besteht jedoch darin, den richtigen Klagegegner herauszufinden. Häufig verstecken sich die Unternehmen, die mit solchen Mitteln arbeiten, hinter einer Kette von Postfächern und Briefkästen, so dass einiges an Detektivarbeit notwendig ist, um das Unternehmen zu ermitteln, welches für die Geltendmachung des Anspruches verantwortlich ist. Dennoch ist es nicht unmöglich auf dem Klagewege dennoch an seinen Gewinn zu kommen. mehr Vertragsrecht | StartseiteRechtsanwalt Vertragsrecht Rechtsanwalt Lichtenberg |