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Kündigung bei einem LeasingvertragAuto, Telefon, Elektrogeräte ... fast alles kann man heutzutage leasen. Neben den ohnehin bestehenden Mehrkosten eines Leasingvertrages kann auch die vorzeitige Kündigung teuer werden.Wird ein Leasingvertrag durch den Leasingnehmer vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, so entsteht ein Schadensersatzanspruch des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer der im Regelfall die Kosten in der verbleibenden Vertragslaufzeit umfasst. Häufig ist eine ensprechende Ausgleichszahlung schon im Vertrag festgelegt. Diese Klausel ist in den öberwiegenden Fällen nicht zu beanstanden. Anders, als bei einem Mietvertrag hat der Leasingnehmer die Sache nicht für eine bestimmte Zeit "gekauft", sondern einen bestimmten Wertverlust der Sache erworben (so der BGH in NJW 95, S. 1541). Deshalb werden Leasingverträge in bestimmter Konstellation auch "Mietkaufverträge" genannt. Ein "Ausstieg" aus einem Leasingvertrag ohne Schadensersatzpflicht ist nur in wenigen Fällen möglich. mehr Vertragsrecht | Tipps vom Rechtsanwalt zum Vertragsrecht Rechtsanwalt Friedrichshain |