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Was kostet ein Rechtsanwalt?

Die Rechtsanwaltsgebühren

Die Rechtsanwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Meist bemessen sich die Gebühren nach dem Streitwert. Das heißt, je höher der Streitwert ist, desto höher werden auch die Gebühren. Durch Beschränkung des Auftrages können Sie die Kosten überschaubar halten. Auf Wunsch rechne ich auch gern die möglicherweise anfallenden Anwaltskosten mit Ihnen durch.

Bei der außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts besteht jedoch auch die Möglichkeit, abweichend von den RVG-Gebühren einen Stundensatz zu vereinbaren.

Weitere Informationen zu den Rechtsanwaltsgebühren und auch Berechnungsmöglichkeiten erhalten Sie auch unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de

Kostenerstattung

In einigen Fällen haben Sie bei positivem Prozessausgang einen Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten von der Gegenseite. Das bedeutet, dass Sie von Ihrer Zahlungspflicht nur befreit werden, wenn die Gegenseite tatsächlich diese Kosten gezahlt hat. Bis dahin bleiben Sie zur Zahlung meiner Rechnung verpflichtet.

Achtung: in arbeitsgerichtlichen Fällen findet vorgerichtlich und in erster Instanz keine Kostenerstattung statt. Das gilt selbst dann, wenn Sie die Klage gewinnen.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann diese die Kosten meiner Tätigkeit tragen. Auftraggeber bleiben Sie als Mandant und damit auch der Kostenschuldner. Sollte sich Ihre Versicherung weigern, die Kosten zu übernehmen, wird die Rechnung an Sie gehen.

Die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung gilt oft als ein eigenes Mandat, mit der Folge, dass hierfür auch Kosten anfallen können, die von der Rechtsschutzversicherung nicht getragen werden. In einigen Fällen empfiehlt sich die Deckungszusage selbst einzuholen. In schwierigeren Fällen sollte die Deckungsanfrage durch den bearbeitenden Rechtsanwalt erfolgen. Bitte sprechen Sie mich im Fall des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung auf die in Ihrem Fall günstigste Vorgehensweise an.

Prüfen Sie bitte, ob Ihre Rechtschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vorsieht. Diese muss dann durch Sie getragen werden.

Kostenübernahme durch die Staatskasse

In Fallen, in denen der Mandant nicht über die Mittel verfügt, die anwaltlichen Kosten zu übernehmen, kann er Beratungshilfe für außergerichtliche Vertretung oder Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Vertretung beantragen.

Die Beratungshilfe für vorgerichtliche anwaltliche Vertretung und Beratung beantragen Sie bitte vor der Kontaktaufnahme beim Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz. Sie benötigen dafür in der Regel die Unterlagen zum Rechtsstreit, einen Nachweis über Ihr Einkommen, die letzten Kontoauszüge, Nachweise über wesentliche Ausgaben wie Miete und einen Ausgefüllten Fragebogen, den Sie im Internet downloaden können. Mit dem erteilen Beratungshilfeschein kostet Sie die außergerichtliche Tätigkeit nur 15,00 Euro, die Sie bitte zum ersten Termin passen mitbringen.

Die Prozesskostenhilfe ist zusätzlich an gewisse Erfolgsaussichten im Prozess gebunden. Auch hier benötigen sie die vorgenannten Unterlagen. Wegen des Antrags sprechen Sie mich bitte an.

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