Bei der außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts besteht jedoch auch die Möglichkeit, abweichend von den RVG-Gebühren einen Stundensatz zu vereinbaren.
Weitere Informationen zu den Rechtsanwaltsgebühren und auch Berechnungsmöglichkeiten erhalten Sie auch unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de
Achtung: in arbeitsgerichtlichen Fällen findet vorgerichtlich und in erster Instanz keine Kostenerstattung statt. Das gilt selbst dann, wenn Sie die Klage gewinnen.
Die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung gilt oft als ein eigenes Mandat, mit der Folge, dass hierfür auch Kosten anfallen können, die von der Rechtsschutzversicherung nicht getragen werden. In einigen Fällen empfiehlt sich die Deckungszusage selbst einzuholen. In schwierigeren Fällen sollte die Deckungsanfrage durch den bearbeitenden Rechtsanwalt erfolgen. Bitte sprechen Sie mich im Fall des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung auf die in Ihrem Fall günstigste Vorgehensweise an.
Prüfen Sie bitte, ob Ihre Rechtschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vorsieht. Diese muss dann durch Sie getragen werden.
Die Beratungshilfe für vorgerichtliche anwaltliche Vertretung und Beratung beantragen Sie bitte vor der Kontaktaufnahme beim Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz. Sie benötigen dafür in der Regel die Unterlagen zum Rechtsstreit, einen Nachweis über Ihr Einkommen, die letzten Kontoauszüge, Nachweise über wesentliche Ausgaben wie Miete und einen Ausgefüllten Fragebogen, den Sie im Internet downloaden können. Mit dem erteilen Beratungshilfeschein kostet Sie die außergerichtliche Tätigkeit nur 15,00 Euro, die Sie bitte zum ersten Termin passen mitbringen.
Die Prozesskostenhilfe ist zusätzlich an gewisse Erfolgsaussichten im Prozess gebunden. Auch hier benötigen sie die vorgenannten Unterlagen. Wegen des Antrags sprechen Sie mich bitte an.