Einem solcher Fall beschäftigte ich mich über Monate - oder waren es Jahre? Ein Mandant errichtete einen Gartenzaun, einen respektablen fand ich. Doch die Gegenseite fand gefühlte zwölf Gründe, warum dieser Zaun nicht ihren Anforderungen entsprach. Offenbar wollten sie den Preis dafür nicht zahlen. Zwei davon wurden dann leider gutachterlich festgestellt, es kam zu einem Urteil. Auch danach blieb die Gegenseite unangenehm. Endlich konnte ich die Angelegenheit abschließen.
Doch in diesem Fall hab ich mich zu früh geärgert. Ich öffnete also eine schönes Tages meine Post und stellt erschreckt fest, dass sich in dieser Sache ein weiteres Schreiben des Gerichtes befunden hat. Och nö!
Das Lesen hat mich allerdings vollauf entschädigt. Das Gericht gab mir ein beigefügtes Anschreiben der Gegenseite zur Kenntnis. Darin schilderte sie, dass für das Beweisverfahren eine Latte vom Lattenzaun entnommen worden sei und sie bittet doch nun um Rückgabe dieser Latte. Immerhin würde diese nun am Zaun fehlen...
Die haben doch wirklich keine Angst vor Kalauern, oder?
Ich habe mich erst mal bei diversen Strafrechtlern versichert und ja, ich darf jetzt sagen: "Die haben wohl nicht mehr alle Latten am Zaun".