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Rechtsanwältin - AGB Gestaltung in Berlin

Muss ein Reiseveranstalter oder ein Unternehmen AGB haben?

In der Praxis werde ich oft gefragt, ob ein Unternehmer - wie z.B. ein Reiseveranstalter, eine Werkstatt oder ein anderer Betrieb - AGB, also Allgemeine Geschäftsbedingungen haben muss.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Partei der anderen bei Vertragsabschluss stellt, sagt das Gesetz. In Klartext sind es also jede Form von Bedingungen, die ein Anbieter zum Vertragsgegenstand machen will. Sie können als das berühmte Kleingedruckte vorliegen, oder aber auch groß und leuchtend auf ein Schild gedruckt werden. Eine Ansage wie: z.B. "Preisreduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen" ist also eine AGB.

Diese Bedingungen sind keine Pflicht, sondern freiwillig. Liegen keine AGB vor, richtet sich das Recht nach dem Gesetz und das ist eigentlich schon ganz gut durchdacht.

Dennoch gibt es so viele AGB weil diese für den Verwender einige Vorteile bieten:

  • Die Vertragsverhandlungen werden abgekürzt, weil nicht jeder Punkt des Vertrages zuerst besprochen und vielleicht noch schriftlich niedergelegt werden muss.
  • Die Vertragsabschlüsse werden vereinheitlicht. Für sämtliche Verträge gelten die gleichen Regeln. Kündigungsfristen, Mahngebühren, Zahlungstermine sind stets gleich.
  • Der Verwender der AGB kann (in gewissen Grenzen) das Recht zu seinen Gunsten beeinflussen, er erspart sich damit Beweisprobleme, profitiert von günstigeren Haftungsmaßstäben kann Fristen und Kündigungsgründe selbst bestimmen.
  • Der Verwender kann dem Vertragspartner gegenüber auch die Rechtslage klarstellen, so dass dieser weiß, woran er ist.
  • Sofern Gesetzeslücken bestehen, können diese durch AGB ausgefüllt werden.
  • Unternehmer in einigen Branchen (z.B. Reiseveranstalter) können ihre umfangreichen Aufklärungspflichten zum Teil durch die Gestaltung umfangreicher AGB nachkommen.
Diese Vorteile eröffnen natürlich auch zahlreiche Mißbrauchsmöglichkeiten. Der Gesetzgeber ist diesen durch umfangreiche Vorschriften entgegen getreten. Nicht alles, was in den AGB steht, ist damit auch wirksam.

Das Risiko bei unwirksamen AGB besteht in der Möglichkeit einen Prozess, bei dem man sich auf seine Vertragsbedingungen gestützt hat, zu verlieren. Größer und vor allem kostspieliger ist das Risiko, von einem Konkurrenten, einem Verbraucherschutzbund oder der Wettbewerbszentrale abgemahnt zu werden. Diese Abmahnung ist häufig mit erheblichen Anwaltskosten verbunden. Deshalb sollten die AGB vor der Verwendung ausgiebig geprüft werden und auch in regelmäßigen Abständen den Änderungen in Gesetz und Rechtsprechung angepasst werden.

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