Logo

Rechtsanwältin - Arbeitsrecht in Berlin-Lichtenberg

Kündigung während der Krankschreibung

Eine der großen Legenden des Arbeitsrechts ist die Annahme, dass ein Arbeitnehmer während der Dauer einer Krankheit nicht gekündigt werden darf.

Diese Annahme ist allerdings grob falsch. Jeder Arbeitnehmer, der krank geschrieben ist darf natürlich ordentlich oder außerordentlich durch seinen Arbeitgeber gekündigt werden.

Allerdings gibt es für diesen Fall ein paar Sonderregelungen zu beachten.:

  • Fällt der Arbeitnehmer unter das Kündigungsschutzgesetz (mehr als 10 AN im Betrieb beschäftigt und mehr als 6 Monate Beschäfigung im Betrieb) kann er nur aus bestimmten Gründen gekündigt werden.
    • Bei einer personenbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft nicht einsetzbar sein wird. Das ist meist schwierig und verleiht dem Arbeitnehmer daher einen eher faktischen Kündigungsschutz. Vermutlich führten Urteile zu diesem Thema zu dieser Legende.
    • Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitsplatz weggefallen ist und kein anderer Arbeitnehmer sozial schutzbedürfiger ist. Hier gibt es generell hohe Anforderungen an die Kündigung, ob nun krank oder nicht.
    • Eine verhaltensbedingte Kündigung kann nur nach grobem Fehlverhalten des Arbeitnehmers ausgesprochen werden. Ein krankgeschreibener Arbeitnehmer hat kaum Gelegenheit sich fehlerhaft zu verhalten. Allerdings kann auch er z.B. durch wiederholtes Unterlassen der Krankmeldung, durch Androhen eines "gelben Urlaubsscheins" oder durch schlichtes "Krank feiern" Gründe für eine Kündigung schaffen.
  • Ist der Arbeitnehmer so krank, dass sogar eine Schwerbeschädigung von 50 % und mehr eintritt, genießt er einen Kündigungsschutz in der Form, dass die Kündigungsfrist mindestens 4 Wochen betragen muss und der Arbeitgeber nach 6 Monaten Bestehen des Arbeitsverhältnisses lediglich mit Zustimmung des Integrationsamtes kündigen darf. (vgl. §§ 85 ff.SGB IX)
  • Kündigt der Arbeitgeber weil der Arbeitnehmer krank geschrieben ist, so muss er wenigstens die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zum Ende der Krankheit weiter bezahlen. (§ 8 EntgeltfortzahlungsG) Dies kann zu einer Fortzahlung des Gehaltes über den Kündigungszeitpunkt hinaus führen. Die maximale Dauer der Entgeltfortzahlung beträgt jedoch lediglich 6 Wochen.

Startseite > Rechtsanwältin Vertragsrecht > mehr Legenden

Impressum | Kontakt | Haftungsausschluss