Logo

Mieterrechte bei Legionellenbefall

Auch geringe Legionellenbelastung kann Mietminderung von 25 % rechtfertigen

Ein interessantes Urteil hat das Amtsgericht Charlottenburg am 13.06.2016 (Az 234 C 87/16) gefällt. Hierbei ging es vorwiegend um die Belastung des Trinkwassers mit Legionellen.
Das Gericht musste über eine 25 -%-Mietminderung entscheiden, die die Mieter wegen der Belastung des Trinkwassers mit Legionellen vorgenommen haben. Die Mieter erhielten über einen Aushang Kenntnis davon, dass eine Belastung festgestellt wurde. Die Hausverwaltung bestätigte dieses telefonisch. Dennoch wurden keine Maßnahmen getroffen, die Belastung zu mindern.

Als es zum Klageverfahren kam, stellte sich heraus, dass die Belastung 300 KBE betrug. Der technische Maßnahmewert beginnt bei 100 KBE. Betroffen war zudem noch eine Wohnung am gleichen Strang wie die betroffene Mietwohnung. Das Gericht gewährte die Mietminderung wegen Überschreitung des technischen Maßnahmewertes nach der Trinkwasserverordnung.

Die Vornahme der Untersuchung und Mieterinformation über die Tatsache, dass das Wasser belastet ist, bewirkt dabei den Übergang der Beweislast auf den Vermieter, dass die Belastung sich nicht im gesundheitsschädlichen Bereich bewegt.

Es sieht den Vermieter in der Aufklärungspflicht nach den Ursachen und dem Grad der Belastung. Kommt er dieser Pflicht nicht unverzüglich nach, sind die Mieter zur Minderung berechtigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Startseite > Rechtsanwältin in Lichtenberg > Rechtsgebiete > mehr Mietrecht

Impressum | Kontakt | Haftungsausschluss