Logo

Mietvertrag Rechtsanwalt in Berlin Karshorst

Was, wenn die angegebene Quadratmeterzahl nicht stimmt?

Sie haben eine neue Wohnung gemietet. Es stellt sich heraus, dass die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche nicht stimmt und Sie fragen sich welche Rechte Sie haben?

Wenn im Mietvertrag kein Quadratmeterpreis für die Wohnfläche angegeben ist, sondern nur der gesamte Mietzins, dann kann auch nachträglich keine Korrektur der Grundmiete gefordert werden.
Allerdings gibt es nach gefestigter Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (vom 28. 12. 2001 17 U 176/00) und des BGH (Urteil vom 10. März 2010 – VIII ZR 144/09, Urteil vom 28. Oktober 2009 - VIII ZR 164/08 u.s.w.) die Möglichkeit die Miete entsprechend der zu wenig vorhandenen Mietfläche zu mindern, wenn die tatsächliche Fläche mehr als 10 % kleiner ist, als die angegebene Fläche. Auch haben Sie einen Anspruch darauf, dass die Betriebskosten nach der tatsächlichen Fläche Ihrer Wohnung berechnet werden.

Diese 10 % Grenze soll aber auch dann keine Rechte des Mieters auslösen, wenn der Mietvertrag vorsieht, dass die Quadratmeterzahl "nicht zur Festlegung des Mietgegenstands dienen, sich der räumliche Umfang der Mietsache vielmehr aus der Angabe der vermieteten Räume ergeben soll". (so BGH, Urteil vom 10.11.2010 -VIII ZR 306/09).

Startseite > Rechtsanwältin in Lichtenberg > Rechtsgebiete > mehr Mietrecht

Impressum | Kontakt | Haftungsausschluss