10 Regeln beim Gebrauchtwagenkauf
Welche Regeln und Tipps Sie beachten sollten,
damit Sie nach dem
Gebrauchtwagenkauf nicht auf die Nase fallen.
1.
Nehmen Sie zum Vertragsabschluss eine vertraute Person mit.
Dieser
sollte sich wenn möglich mit Gebrauchtwagen auskennen. Auf jeden Fall
aber darf dieser den Vertrag nicht mit unterschreiben (Dann taugt er nicht
mehr als Zeuge) Auch ist in einigen Fällen der eigene Ehegatte nicht
geeignet, da er unter besonderen Umständen mitverpflichtet wird und
auch dann als Zeuge ausscheidet.
Achten Sie
darauf, dass die von ihnen mitgebrachte Person die gesamten Vertragsverhandlungen
mitbekommt!
2.
Schließen Sie den Kaufvertrag schriftlich ab.
Ein
mündlicher Kaufvertrag ist zwar immer auch wirksam, aber die Schriftform
dient zum Beweis.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass alle
für
Sie wichtigen Zusicherungen und Aussagen über die Beschaffenheit
des Wagens (Unfälle, Lackbeschaffenheit u.s.w.), die Vorhalter (Mietwagen?)
oder bisherige Einsätze (Leichenwagen?) schriftlich im Vertrag festgehalten
werden. Verwenden Sie dafür am Besten das Wort "zusichern". Die meisten
Formularverträge für Gebrauchtwagen enthalten nämlich einen
Gewährleistungsausschluss. D.h. die Haftung des Verkäufers
für Mängel ist zum Teil ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist durch
eine solche Klausel aber nicht die Haftung für ausdrücklich zugesicherte
Eigenschaften.
3.
Benutzen Sie die vorformulierten Verträge, die von Automobilclubs o.ä.
angeboten werden.
Diese
Verträge sind von Juristen erstellt und halten sich im Rahmen des
rechtlich erlaubten. Meist sind diese Verträge so ausgestaltet, dass
weder die eine noch die andere Partei übervorteilt wird.
Beachten Sie jedoch, dass die Verträge die neue Rechtslage nach der Schuldrechtsreform berücksichtigen. Achten Sie insbesondere darauf, ob Sie einen gewerblichen Kaufvertrag oder einen für den Privatverkauf nehmen müssen. Händler müssen seit dem 01.01.2002 auf Gebrauchtwagen mindestens 1 Jahr Gewährleistung leisten. Für Verbraucher gilt dies nicht.
4.
Machen Sie eine Probefahrt und fahren Sie dabei auch selbst
Auf
diese Weise vermeiden Sie, dass Sie ein Fahrzeug kaufen, welches offensichtliche
Mängel hat oder mit dem Sie nicht zurecht kommen.
5.
Achten Sie darauf, dass die richtige Fahrzeugnummer und das richtige
Kennzeichen im Vertrag festgehalten wird.
Zwar
haben Sie den Kaufvertrag nur über das Fahrzeug abgeschlossen, welches
Gegenstand der Verhandlung war und nicht über das, dessen Nummer im
Vertrag steht, aber Sie können dies später nur sehr schwer beweisen.
6.
Beachten Sie den Unterschied der Formulierungen "Kilometerleistung" und
"Tachostand"!
Kilometerleistung
ist die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeugs; der Tachostand nur
die Zahl, die auf dem Tacho steht. Lassen Sie sich wenn möglich die
Laufleistung zusichern, denn sonst haben Sie bei einer falschen Anzeige
auf den Tacho keine Handhabe (z.B. bei abgeklemmtem oder zwischenzeitlich
ausgewechseltem Tacho).
7.
Bei Käufen von unbekannten Privatpersonen zahlen Sie erst, wenn Sie
alle Papiere und Schlüssel erhalten haben.
Ist
das Geld einmal aus der Hand gegeben, fällt es schwer Zurückbehaltungsrechte
und Mängel geltend zu machen.
8.
Lassen Sie das Fahrzeug wenn möglich zuvor von einem Sachverständigen
(TÜV, DEKRA, Werkstatt) überprüfen.
Auf
diese Weise können Sie Mängel vorher erkennen und den Preis entsprechend
herunterhandeln.
Wenn Sie das Fahrzeug
selbst testen, achten Sie besonders auf folgende Dinge: gleichmäßig abgefahrene Reifen (ungleichmäßige Abnutzung spricht für Mängel am Fahrwerk), Übereinstimmung der Spaltmaße und gleichmäßiger Lack (stimmt das Spaltmaß oder der Lack nicht, kann ein reparierter Unfall Ursache sein), Flüssigkeiten im Motorraum (hier scheint ein Defekt vorzuliegen), Bremstest aus hoher Geschwindigkeit (bei defekten Bremsscheiben werden Sie ein Stuckern des Lenkrades bemerken). Versuchen Sie im dritten Gang mit angezogener Handbremse anzufahren. Gelingt Ihnen das, könnte die Kupplung kaputt sein.
9.
Kaufen Sie nicht von einem Käufer, dessen Wohnsitz ihnen nicht bekannt
ist, oder im Ausland liegt.
Sollten sich aus diesem Vertrag Probleme ergeben, wird es sehr schwer gegen diese
Personen gerichtlich vorzugehen. Notieren Sie immer auch den Wohnsitz des
Vertragspartners im Vertrag.
10.
Lassen Sie sich beim Kauf nicht unter Zeitdruck setzen. Erbitten Sie sich
Bedenkzeit!
Übereilte
Entscheidungen sind kaum noch rückgängig zu machen. Oft dienen
Aussagen, wie: "heute nachmittag kommt ein Interessent, der diesen Wagen
bestimmt nimmt, wenn Sie sich jetzt nicht entscheiden" dazu, ihnen
weitere Prüfungen des Fahrzeuges abzuschneiden. Seriöse Verkäufer
können auf solche Mittel verzichten.
Diese Tipps werden
Sie nicht in jedem Fall zu Ihrem Traumauto führen. Jedoch bringt deren
Beachtung Vorteile, wenn es bei einem mißglückten Kauf an die
Durchsetzung ihrer Rechte geht.
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