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Rechtsanwalt Gebrauchtwagenkauf

10 Regeln beim Gebrauchtwagenkauf

Welche Regeln und Tipps Sie beachten sollten, damit Sie nach dem Gebrauchtwagenkauf nicht auf die Nase fallen.

1. Nehmen Sie zum Vertragsabschluss eine vertraute Person mit.

Dieser sollte sich wenn möglich mit Gebrauchtwagen auskennen. Auf jeden Fall aber darf dieser den Vertrag nicht mit unterschreiben (Dann taugt er nicht mehr als Zeuge) Auch ist in einigen Fällen der eigene Ehegatte nicht geeignet, da er unter besonderen Umständen mitverpflichtet wird und auch dann als Zeuge ausscheidet.
Achten Sie darauf, dass die von ihnen mitgebrachte Person die gesamten Vertragsverhandlungen mitbekommt!

2. Schließen Sie den Kaufvertrag schriftlich ab.

Ein mündlicher Kaufvertrag ist zwar immer auch wirksam, aber die Schriftform dient zum Beweis.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass alle für Sie wichtigen Zusicherungen und Aussagen über die Beschaffenheit des Wagens (Unfälle, Lackbeschaffenheit u.s.w.), die Vorhalter (Mietwagen?) oder bisherige Einsätze (Leichenwagen?) schriftlich im Vertrag festgehalten werden. Verwenden Sie dafür am Besten das Wort "zusichern". Die meisten Formularverträge für Gebrauchtwagen enthalten nämlich einen Gewährleistungsausschluss. D.h. die Haftung des Verkäufers für Mängel ist zum Teil ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist durch eine solche Klausel aber nicht die Haftung für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften.

3. Benutzen Sie die vorformulierten Verträge, die von Automobilclubs o.ä. angeboten werden.

Diese Verträge sind von Juristen erstellt und halten sich im Rahmen des rechtlich erlaubten. Meist sind diese Verträge so ausgestaltet, dass weder die eine noch die andere Partei übervorteilt wird.
Beachten Sie jedoch, dass die Verträge die neue Rechtslage nach der Schuldrechtsreform berücksichtigen. Achten Sie insbesondere darauf, ob Sie einen gewerblichen Kaufvertrag oder einen für den Privatverkauf nehmen müssen. Händler müssen seit dem 01.01.2002 auf Gebrauchtwagen mindestens 1 Jahr Gewährleistung leisten. Für Verbraucher gilt dies nicht.

4. Machen Sie eine Probefahrt und fahren Sie dabei auch selbst

Auf diese Weise vermeiden Sie, dass Sie ein Fahrzeug kaufen, welches offensichtliche Mängel hat oder mit dem Sie nicht zurecht kommen.

5. Achten Sie darauf, dass die richtige Fahrzeugnummer und das richtige Kennzeichen im Vertrag festgehalten wird.

Zwar haben Sie den Kaufvertrag nur über das Fahrzeug abgeschlossen, welches Gegenstand der Verhandlung war und nicht über das, dessen Nummer im Vertrag steht, aber Sie können dies später nur sehr schwer beweisen.

6. Beachten Sie den Unterschied der Formulierungen "Kilometerleistung" und "Tachostand"!

Kilometerleistung ist die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeugs; der Tachostand nur die Zahl, die auf dem Tacho steht. Lassen Sie sich wenn möglich die Laufleistung zusichern, denn sonst haben Sie bei einer falschen Anzeige auf den Tacho keine Handhabe (z.B. bei abgeklemmtem oder zwischenzeitlich ausgewechseltem Tacho).

7. Bei Käufen von unbekannten Privatpersonen zahlen Sie erst, wenn Sie alle Papiere und Schlüssel erhalten haben.

Ist das Geld einmal aus der Hand gegeben, fällt es schwer Zurückbehaltungsrechte und Mängel geltend zu machen.

8. Lassen Sie das Fahrzeug wenn möglich zuvor von einem Sachverständigen (TÜV, DEKRA, Werkstatt) überprüfen.

Auf diese Weise können Sie Mängel vorher erkennen und den Preis entsprechend herunterhandeln.
Wenn Sie das Fahrzeug selbst testen, achten Sie besonders auf folgende Dinge: gleichmäßig abgefahrene Reifen (ungleichmäßige Abnutzung spricht für Mängel am Fahrwerk), Übereinstimmung der Spaltmaße und gleichmäßiger Lack (stimmt das Spaltmaß oder der Lack nicht, kann ein reparierter Unfall Ursache sein), Flüssigkeiten im Motorraum (hier scheint ein Defekt vorzuliegen), Bremstest aus hoher Geschwindigkeit (bei defekten Bremsscheiben werden Sie ein Stuckern des Lenkrades bemerken). Versuchen Sie im dritten Gang mit angezogener Handbremse anzufahren. Gelingt Ihnen das, könnte die Kupplung kaputt sein.

9. Kaufen Sie nicht von einem Käufer, dessen Wohnsitz ihnen nicht bekannt ist, oder im Ausland liegt.

Sollten sich aus diesem Vertrag Probleme ergeben, wird es sehr schwer gegen diese Personen gerichtlich vorzugehen. Notieren Sie immer auch den Wohnsitz des Vertragspartners im Vertrag.

10. Lassen Sie sich beim Kauf nicht unter Zeitdruck setzen. Erbitten Sie sich Bedenkzeit!

Übereilte Entscheidungen sind kaum noch rückgängig zu machen. Oft dienen Aussagen, wie: "heute nachmittag kommt ein Interessent, der diesen Wagen bestimmt nimmt, wenn Sie sich jetzt nicht entscheiden" dazu, ihnen weitere Prüfungen des Fahrzeuges abzuschneiden. Seriöse Verkäufer können auf solche Mittel verzichten. Diese Tipps werden Sie nicht in jedem Fall zu Ihrem Traumauto führen. Jedoch bringt deren Beachtung Vorteile, wenn es bei einem mißglückten Kauf an die Durchsetzung ihrer Rechte geht.

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